Urheberrecht
Unsere Anwälte beraten und vertreten im Urheberrecht.
Das Urheberrecht regelt den Schutz bestimmter kultureller Geistesschöpfungen, die Werke genannt werden. Es schützt das Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit. Hierzu gehören Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik und Kunst. Der Kunst sind hier nicht nur Werke der Bildenden Kunst zuzurechnen, sondern z.B. auch Werke aus den Bereichen Foto, Webdesign, Achitektur, Internet, Film, Bilder, Musik, Kunst usw.
Obwohl keine kulturellen Schöpfungen, sondern Informationstechnologie, werden auch Computerprogramme in den Schutzbereich des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) einbezogen.
Das UrhG regelt dabei nicht nur den Schutz, sondern auch die wirtschaftliche Verwertung von Werken durch den Urheber, Verleger und andere.
Unsere Anwälte beraten Sie in rechtlichen Fragen zur Vermarktung von Werken durch Lizenzierung bzw. Kauf und beim Schutz Ihrer Werke. Wesentlich ist auch hier die Überprüfung und Erstellung von Verträgen.
Weiter vertreten unsere Rechtsanwälte Sie gerichtlich und außergerichtlich. Typisch für den Rechtsstreit im Bereich des Urheberrechts sind Schadensersatz- und Unterlassungsklagen. Daneben ist der einstweilige Rechtsschutz und die Abmahnung im Urheberrecht ein wichtiges Instrument.