Markenrecherche


Markenrecherchen werden von unseren für das Markenrecht verantwortlichen Anwälten durchgeführt.

Es empfiehlt sich fast immer, vor einer Markenanmeldung eine Markenrecherche durchzuführen. Mittels der Markenrecherche wird untersucht, ob bereits Zeichen als Marke angemeldet bzw. eingetragen sind, die mit der eigenen Marke verwechselt werden könnten. Eine Verwechslungsgefahr droht im Markenrecht durch identische und ähnliche Marken, die für dieselben Waren- und Dienstleistungen als Marke eingetragen sind. Da sich die Beurteilung bzgl. der Verwechslungsgefahr nach speziellen Kriterien richtet, ist der Einsatz eines Anwalts für diese Aufgabe sinnvoll.

Für die Verwechslungsgefahr spielen das Klangbild und das Schriftbild der Zeichen die größte Rolle. Das Klangbild und Schriftbild werden zur Ermittlung der Verwechslungsgefahr nebeneinander gestellt und verglichen. Entscheidend ist, ob im sog. Verkehrskreis, dem die Waren und Dienstleistungen angeboten werden sollen, eine Verwechslungsgefahr besteht. Wenn Produkte beispielsweise nur Ärzten angeboten werden sollen, ist entscheidend, ob der „Durchschnittsarzt“ klar zwischen den Marken unterscheiden kann. Häufig besteht für einen Verbraucher eine Verwechslungsgefahr, wo für den Fachspezialisten keine Verwechslungsgefahr besteht.

Verglichen wird die gewünschte Marke mit nationalen und internationalen Marken sowie der europäischen Unionsmarke.

Die Markenrecherche durch unsere Anwälte dient der Risikoabschätzung hinsichtlich einer möglichen Markenkollision. Wie hoch ist das Risiko, dass es bei der Anmeldung einer Marke zu einem Widerspruch gegen die Markeneintragung kommt bzw. dass es beim gewerblichen Einsatz der Marke zu Schwierigkeiten mit Konkurrenten wegen einer eventuellen Markenverletzung kommt?

Denn für Inhaber älterer Marke besteht nach der Anmeldung eines Zeichens die Option gegen die Eintragung der Marke aussichtreich Widerspruch einzulegen, wenn das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. das Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM) zu dem Schluss kommt, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen der neu angemeldeten Marke und der älteren Marke besteht. Das zuständige Markenamt wird im Fall der Verwechslungsgefahr die eingetragene Marke wieder löschen bzw. gar nicht erst eintragen.

Im Falle der erfolgreichen Markeneintragung besteht für Inhaber älterer Marken trotz der Markeneintragung auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Möglichkeit gegen die Nutzung der Marken vorzugehen bzw. sogar eine Markenlöschung zu erreichen. Wenn der Inhaber der älteren Marke ein Gericht von der Verwechslungsgefahr überzeugen kann, wird das Gericht die Nutzung der neueren Marken voraussichtlich untersagen. Es besteht dann außerdem noch die Gefahr, dass Sie wegen der Nutzung der Marke zu Schadensersatzleistungen verurteilt werden.

Die Markenrecherche durch unseren Anwalt dient dazu, solche bösen Überraschungen auszuschließen. Nach der Markenrecherche können Sie die möglichen Konfrontationen mit Konkurrenten besser abschätzen. Je nach Ergebnis der Markenrecherche können Sie Ihre eigene Marke vor der Anmeldung noch umgestalten, die Marke als anderen Markentyp anmelden usw.. Strategische Überlegungen, bei denen wir Ihnen beratend zur Seite stehen, spielen dabei eine große Rolle.

Widerspruchsverfahren vor den Behörden, Abmahnungen wegen Markennutzungen, Löschungsklagen und Schadensersatzklagen können aufgrund des in der Regel hohen Streitwertes zu sehr hohen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten führen. Diese Kosten kann man sich durch eine gute Markenrecherche häufig auch sparen.