Domainrecht


Das Domainrecht regelt die Vergabe und den Anspruch auf den Erhalt von Domains. Das Domainrecht ist nicht in einem speziellen Gesetz kodifiziert.

Von besonderer Bedeutung für das Domainrecht sind das Markenrecht und das Namensrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Aus diesen Gesetzen wird der Anspruch auf eine Domain abgeleitet. Grundsätzlich gilt für die Vergabe von Domains allerdings die Regel „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Die Nutzung einer Domain kann eine Markenrechtsverletzungverletzung, eine Verletzung von Namensrechten oder auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen.

Da die Nutzung des Internets für den Wettbewerb von nicht zu überschätzender Bedeutung ist, sollten vor der Nutzung einer Domain die markenrechtlichen wie auch namensrechtlichen Fragen geprüft werden.

Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie gegen Personen, die Ihnen eine Domain streitig machen wollen und gegen Personen, die Inhaber von Domains sind, die Ihnen zustehen.

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News

LG Berlin: Berlin hat keinen Anspruch auf Domain berlin.com