Markenanmeldung
In Ihrem Auftrag melden unsere Anwälte Marken beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum) und bei der WIPO (World Intellectual Property Organisation) an. Es handelt sich um deutsche Marken, Unionsmarken und internationale Marken.
Wir begutachten Ihren Markenentwurf nach rechtlichen Kriterien. Dies kann zu dem Ergebnis führen, dass Änderungen an dem anzumeldenden Zeichen ratsam sind. Änderungen sind häufig wegen der Eintragungsfähigkeit einer Marke sinnvoll oder auch wegen der Erhöhung der Kennzeichnungskraft der Marke.
In Zusammenarbeit mit Ihnen stellen wir eine Liste der Waren- und Dienstleistungen zusammen, für die die Marke eingetragen werden soll. Diese Liste richtet sich nach der sog. Nizza-Klassifikation. Die Nizza-Klassifikation ordnet jede mögliche Waren- und Dienstleistung einer von 45 Klassen zu. Die Klassen 1 bis 34 enthalten Waren und die Klassen 35 bis 45 Dienstleistungen. Ohne eine korrekte Klassenzuordnung kann einen Markenanmeldung ins Leere laufen.
Die vor der Markenanmeldung sinnvolle Markenrecherche, also die Frage ob es ähnliche oder identische Marken bereits gibt, führen wir ebenfalls für Sie durch. Eine Recherche kann von großer Bedeutung sein. Denn eine bereits eingetragene ähnliche oder identische Marke kann einer Markenanmeldung entgegenstehen oder/und zu einer Auseinandersetzung mit dem Inhaber der ähnlichen/identischen Marke führen. Ein solcher Rechtsstreit zieht meistens hohe Kosten mit sich und kann die Nichteintragung oder die Löschung Ihrer Marke zur Folge haben. Daneben kommt es in solchen Fällen regelmäßig zu Schadensersatzforderungen.
Wir beraten und vertreten Sie im Laufe des gesamten Anmeldeverfahrens. Bei einem möglichen anschließenden Gerichtsverfahren stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite.