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Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht dient der Regulierung des Wettbewerbs zwischen den Marktteilnehmern und hat als Endziel den freien Leistungswettbewerb. Wettbewerber ist jeder der in der selben Branche mit Vorrang vor den Mitbewerbern zu Geschäftsabschlüssen mit Kunden gelangen will. Wettbewerber sind also Konkurrenten auf einem gemeinsamen Markt.
Das Wettbewerbsrecht ist insbesondere im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Daneben spielen aber auch das Markengesetz (MarkenG), das Urheberrechtgesetz (UrhG) und weitere Gesetzte eine wichtige Rolle.
Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht sind in der Regel auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft gerichtet. Neben der Klage sind die wichtigsten Instrumente die Abmahnung und die einstweilige Verfügung. Außergerichtlich verteidigen wir Sie gegen Abmahnungen von Mitbewerbern und mahnen Mitbewerber in Ihrem Namen ab. Vor Gericht vertreten wir Sie in einstweiligen Verfügungsverfahren. Aufgrund der häufig vorliegenden Dringlichkeit in Wettbewerbssachen ist ein schnelles Handeln gefragt.