Kaltakquise durch „Google-Partners“ On-Local.de, My New Media internet4b.de und andere

Angebot von Google-Dienstleistungen, die immer wieder nicht erbracht werden.

Die folgenden Firmen arbeiten nach demselben Konzept und sind vermutlich miteinander verbunden:

On-local.de, concilio-marketing.de; web-flex24.de, Web-ranker.de, my-simply-business.de, latko-media.de, web-local.de, werbung-back.de, 5stella.de, online-dachs.de, ranking-profi.de, ad-werbemarketing.de, my-business-support.de, vox46.de, rank-expert100, ad-web24.de, my-new-media.

Die Inhaber und/oder Adressen dieser Firmen sind teilweise identisch.

Wettbewerbsverstoß – unwirksame Verträge wegen Verstoß gegen AGB-Recht
Die Firmen gewinnen neue Kunden durch Telefonakquise. In dem Akquisegespräch wird dem potenziellen Kunden zugesichert, dass seine Anzeige ständig bei Eingabe der gewünschten Keywords angezeigt werde. In den Verträgen wird eine Flatrate, eine Investitionsquote von 150 % bzgl. der Google-Kosten oder ähnliches zugesichert. Wettbewerbsrechtlich halten wir viele der Verträge für unlauter. Die Verträge könnten wegen möglicher Verstöße gegen das AGB-Recht sogar nichtig sein.

KEINE LEISTUNG, ABER KASSIEREN
Viele Anrufer und Mandanten haben uns berichtet, dass die oben genannten Firmen nicht leisten. Die Betroffenen konnten ihre eigene Anzeige nicht über Google finden. Telefonisch seien die Firmen nur schwer erreichen. Bzgl. durch die Kunden abgeschickter Kündigungen wird erklärt, dass diese nicht angekommen seien. Einsicht in das jeweilige Google-Account wird Kunden nicht gewährt. Der Kunde kann sich kein eigenes Bild darüber verschaffen, wie erfolgreich eine Google-Kampagne ist.

Gerichtsverfahren
In einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe, in welchem wir die Kläger gegen Web-Ranker.de (Ute Monika Schröder) vertreten haben, konnte Web Ranker dem Gericht keine Goolge-Protokolle vorlegen. Für das Gericht entstand der Eindruck, dass Web Ranker gar keine Google-Kampagne eingerichtet hatte. Frau Schröder war zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen, obwohl ihr persönliches Erscheinen angeordnet war.

In einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Augsburg hatte die Firma internet4b (Frau Jadwiga Strzelczak) gegen einen Mandanten eine einstweilige Verfügung beantragt. Unser Mandant hatte über die Geschäftsmethoden der Firma internet4b berichtet. Diese Berichterstattung wertete Frau Strelczak als geschäftsschädigend. Der Antrag auf Unterlassung wurde vom Gericht unter anderem deswegen zurückgewiesen, weil Frau Strelczak in Deutschland offenbar gar nicht tätig war, wie wir herausgefunden hatten.

Sollten Sie mit einer der oben genannten Firmen einen Vertrag geschlossen haben und anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden.

Unsere telefonische Erstberatung ist kostenlos (0221/27 22 55 65). Zuständig ist Rechtsanwalt Tim BergerVon Vorteil für Sie ist, dass wir jahrelange Erfahrung bzgl. der oben genannten Firmen haben.

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