Urheberrecht
Das Urheberrecht regelt den Schutz bestimmter kultureller Geistesschöpfungen, die Werke genannt werden. Es schützt das Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit. Hierzu gehören Werke der Literatur, Wissenschaft, Musik und Kunst. Der Kunst sind hier nicht nur Werke der Bildenden Kunst zuzurechnen, sondern z.B. auch Werke aus den Bereichen Foto, Webdesign, Achitektur, Internet, Film, Bilder, Kunst usw.
Obwohl keine kulturellen Schöpfungen, sondern Informationstechnologie, werden auch Computerprogramme in den Schutzbereich des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) einbezogen.
Das UrhG regelt dabei nicht nur den Schutz, sondern auch die wirtschaftliche Verwertung von Werken durch den Urheber, Verleger und andere.
- » 27.08.2010
- LG München: McDonalds-Melodie "Ich liebe es" nicht urheberrechtlich...
- » 25.08.2010
- LG Hamburg: Jan Ulrich muss Doping-Behauptung dulden!Rechtsstreit über...
- » 20.08.2010
- OLG Düsseldorf: Übernahme von 59 ostdeutschen Tankstellen nicht...
- » Weitere Nachrichten