Fachgebiet

Urheberrecht

Hier vertreten wir regelmäßig Kreative und Verwerter bezüglich des rechtlichen Vorgehens wegen Verletzungen ihrer Rechte durch unerlaubte Nutzung von Werken bzw. urheberrechtlich geschützter Leistungen sowie hinsichtlich der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen.

Auf der anderen Seite kümmern wir uns auch um Personen, die sich gegen vermeintliche Ansprüche von Abmahnkanzleien wegen angeblich unerlaubter Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wie Filmen oder Musikwerken über P2P-Netzwerke im Internet (so genanntes „Filesharing“) wehren wollen.

Schließlich stehen wir auch Privatpersonen und Unternehmen zur Seite, welche sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Ansprüche wegen behaupteter Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzungen verteidigen wollen.

Unser Experte für Urheberrecht

Burkhard Renner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Unser Experte für Urheberrecht

Stefan Morbach

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Urhebervertragsrecht und Entertainmentrecht

Ferner sind wir im Bereich Künstlervertragsrecht tätig. Zum Beispiel im Rahmen der Verhandlung und Erstellung verschiedenster Künstlerverträge wie Moderatoren-, Darsteller-, Verfilmungs-, Drehbuch-, Regie- und Verlagsverträgen sowie Lizenz- und Agenturverträgen. Hier geht es regelmäßig im Kern um die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vereinbarung interessengerechter und branchentypischer Regelungen.

Nicht zuletzt ist ein Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei auch das Recht der Künstlerbetreuung. Zum Beispiel die Geltendmachung und Abwehr von Ausgleichsansprüchen gemäß § 89b HGB im Fall des Managementwechsels eines Künstlers oder die Prüfung bzw. der Entwurf von Künstlermanagementverträgen.

Schließlich beraten wir seit Jahren TV- und Film- Produktionsfirmen beim Abschluss der branchentypischen Verträge, wie z.B. Auftragsproduktionsverträgen, Drehbuch- und Optionsverträgen gegenüber Sendern, Autoren und Verlagen.

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