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Rechtsanwalt Bergerhat sich spezialisiert auf die RechtsbereichenUrheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht tätig. Zu seinen Mandanten gehören sowohl Selbständige, kleine und mittlere Unternehmen, wie auch Privatpersonen.
Anwalt Berger ist berechtigt, vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.
Tim Berger veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Print- und Internetzeitschriften zu seinen Rechtsgebieten.Fachartikel
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