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Markenrecht
Zu einem weiteren Schwerpunkt der Kanzlei gehört das Markenrecht. Der rechtliche Schutz von Marken spielt im Wirtschaftsleben eine große Rolle.
Das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichnungen (MarkenG) wird der Begriff der Marke gesetzgeberisch wie folgt definiert:
"Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden."
Schutzrechte für die eigenen Marken können existenziell für ein Unternehmen sein, wie an einer Marke wie z.B. Coca Cola gut erkennen. Ohne diese Marke würde der Wert der Coca Cola Company gegen Null laufen.
Als Marke können beispielsweise geschützt werden:
- Wortmarken (z.B. Produktnamen, Kennzeichen)
- Wort-/Bildkombinationen (z.B. ein Logo)
- Werbefiguren
- Verpackungsformen
- Farbmarken (wie z.B. das Lila der Marke Milka)
- Hörmarken (Melodien)
Die Kanzlei übernimmt für Sie Markenanmeldungen von nationalen Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und von EU-Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante sowie die Anmeldung von internationalen Marken bei der WIPO in Genf. Die Markenrecherche können wir für Sie bei hierauf spezialisierten Unternehmen in Auftrag geben.
Wird eine Marke von Dritten rechtswidrig benutzt, übernimmt die Kanzlei die außergerichtliche und gerichtliche Markenverteidigung. Hierzu gehört beispielsweise die Abmahnung des Verletzers, die Geltendmachung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen. Auch berät die Kanzlei Sie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen, wenn Sie Dritten Rechte an Ihrer Marke einräumen wollen, bzw. die Marke Dritter benutzen wollen.