Honorar


Die gerichtliche Vertretung und die außergerichtliche Tätigkeit werden klassischerweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.

Das Land NRW hat dem Bürger einen sogenannten Kostenrechner mit kurzen Erläuterungen zum RVG online zur Verfügung gestellt.

Bzgl. der außergerichtlichen Beratung gilt das RVG seit dem 01.07.2004 nicht mehr.

Das Honorar bei der außergerichtlichen Beratung der freien Verhandlung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Je nach Art der Tätigkeit bietet sich ein Zeithonorar, ein Pauschalhonorar oder auch eine andere individuelle Honorierung an.

Die entstehenden Kosten und der Berechnungsmodus werden frühst möglich besprochen, um dem Mandanten einen jederzeitigen Kostenüberblick zu ermöglichen.

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