Geschmacksmusterrecht


Zu einem weiteren Schwerpunkt der Kanzlei gehört das Geschmacksmusterrecht, welches in der Wirtschaft eine wichtige Rolle spielt.

Beim Geschmacksmuster handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber das ausschließliche Recht zur Benutzung der ästhetischen Gestaltungsform bzw. des Design verleiht.

Der Designer, der einem Produkt eine bislang noch nicht bekannte Form verleiht, soll durch das Geschmacksmusterrecht vor Nachahmern geschützt werden. Seine geistige Leistung soll honoriert werden.

Registrierte Geschmacksmuster werden für 25 Jahre geschützt und nicht eingetragenen Geschmacksmuster für drei Jahre. Zur Anmeldung und Registrierung eines Geschmacksmusters ist wegen der Schutzdauer und der Beweiserleichterung in einem möglichen Rechtsstreit mit Nachahmern zu raten.

Wird ein Geschmacksmuster von Dritten rechtswidrig benutzt, übernimmt die Kanzlei die außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung Ihres Geschmacksmusters. Hierzu gehört die Abmahnung des Verletzers sowie die gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen.

Wir vertreten Sie ebenso, wenn Dritte Ihnen gegenüber Geschmacksmusterrechte geltend machen und Ihnen mit rechtlichen Schritten drohen.
 
Die Kanzlei berät Sie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen, wenn Sie Dritten Rechte an Ihren Geschmacksmustern einräumen wollen.

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