Domainrecht


Das Domainrecht regelt die Vergabe und den Anspruch auf den Erhalt von Domains. Das Domainrecht ist nicht in einem speziellen Gesetz kodifiziert.

Von besonderer Bedeutung für das Domainrecht sind das Markengesetz und das Namensrecht im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Aus diesen Gesetzen wird der Anspruch auf eine Domain abgeleitet, Grundsätzlich gilt für die Vergabe von Domains allerdings die Regel „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Wir beraten und vertreten Sie gegen Personen, die Ihnen eine Domain streitig machen wollen. und gegen Personen, die Inhaber von Domains sind, die Ihnen zustehen.
 

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