EuGH: Google verletzt durch Angebot, AdWords zu schalten, nicht das Markenrecht Dritter!


Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, Schlüsselwörter zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen, nicht das Markenrecht verletzt

Die Werbenden ihrerseits dürfen anhand solcher Schlüsselwörter von Google nicht Anzeigen einblenden lassen, aus denen die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.
Urteil des EuGH - Az. C-236/08 bis C-238/08
Pressemitteilung vom 23.03.2010, Nr. 32/10
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